Bitte warten...
Unser Haus

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Der Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden ist uns ein großes Anliegen. Gerade als Gesundheitseinrichtung sind wir uns unserer besonderen Verantwortung bewusst und möchten dieser vollumfänglich nachkommen.
Vor diesem Hintergrund haben wir im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) eine Meldestelle zur Meldung von Verstößen eingerichtet.

Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen in Deutschland dazu, entlang ihrer Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Das Klinikum Passau stellt sich seiner Verantwortung und bekennt sich klar zur Beachtung dieser Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten.

Kontakt

Sie haben Fragen zum Meldeverfahren oder zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Dann melden Sie sich gerne per E-Mail: lksgklinikum-passau.de