Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Der Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden ist uns ein großes Anliegen. Gerade als Gesundheitseinrichtung sind wir uns unserer besonderen Verantwortung bewusst und möchten dieser vollumfänglich nachkommen.
Vor diesem Hintergrund haben wir im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) eine Meldestelle zur Meldung von Verstößen eingerichtet.
Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen in Deutschland dazu, entlang ihrer Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Das Klinikum Passau stellt sich seiner Verantwortung und bekennt sich klar zur Beachtung dieser Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten.
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Grundsatzerklärung
Hier finden Sie die vollständige Grundsatzerklärung zur unternehmerischen Menschenrechts- und Umweltschutzstrategie des Klinikums Passau.
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Jährlicher Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten veröffentlicht das Klinikum Passau jährlich einen Bericht.
Der erste Bericht wird 2025 hier veröffentlicht. -
Meldestelle
Verstöße im Zusammenhang mit dem LkSG können über unsere Meldestelle anonym gemeldet werden. Alle Mitarbeitenden, Geschäftspartner, Patienten und sonstigen Personen sind dazu aufgerufen, mögliche Verstöße zu melden.
Unsere Meldestelle ist über folgenden Link aufrufbar:
https://prod.osapiens.cloud/portal/portal/webbundle/supplier-os-hub/supplier-os-hub/public-access-app/complaint.html#/public/hub/klinikum-passau/DEFAULT/complaint/new
Kontakt
Sie haben Fragen zum Meldeverfahren oder zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Dann melden Sie sich gerne per E-Mail: lksgklinikum-passau.de