Patienteninformationen
Die Strahlentherapie am Klinikum Passau befindet sich auf Ebene 0 des Klinikums.
Links neben der Pforte (Haupteingang Klinikum/ Ebene 1) befinden sich die Aufzüge.
Damit fahren Sie auf die Ebene 0 und gehen geradeaus bis zur Strahlentherapie (rechts).
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Ambulanzzeiten
Montag – Freitag: 08:00 – 16:30 Uhr
Tel.: +49 851 5300 2372 -
Anmeldung
Die Anmeldung bei uns kann erfolgen durch
- den behandelnden Arzt
- das Krankenhaus
- den Patienten oder Angehörige
Um den Beginn der Behandlung nicht hinauszuzögern, bitten wir Sie folgende Unterlagen (falls vorhanden) mitzubringen:
- Aktuelle Arztbriefe, Operationsberichte, histologische Befunde
- Bildgebung (Röntgenbilder, CT- bzw. MR-Aufnahmen) in Form von Filmen, auf CD oder teleradiologisch an die Radiologie des Klinikums
- Versichertenkarte
- Überweisungsschein vom Hausarzt / Facharzt
Info für österreichische Patienten
- Eine Behandlung österreichischer Patienten ist prinzipiell möglich.
- Es gilt das Deutsch-Österreichische Sozialversicherungsabkommen (DÖSVA)
- Bitte informieren Sie vorab Ihre Krankenkasse über die geplante Strahlentherapie in unserer Praxis. Eine schriftliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist mitzubringen.
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Parkmöglichkeiten
Das Parken im Parkhaus ist für unsere Patienten kostenlos. Bitte Parkschein an der Anmeldung abstempeln lassen und beim Verlassen des Hauses an der Pforte (Haupteingang) zum Entwerten vorlegen.
Für Patienten der Strahlentherapie gibt es zusätzlich reservierte Parkplätze vor dem Haus.
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Was ist Strahlentherapie?
Unter dem Begriff Strahlentherapie (auch Radioonkologie genannt) versteht man die Behandlung von Erkrankungen mittels ionisierender Strahlung. Diese Strahlung kann eine sehr energiereiche Röntgenstrahlung (sog. Ultraharte Photonen) oder eine Teilchenstrahlung (z.B. Elektronenstrahlung) sein.
Die Wirkung der Bestrahlung auf den Tumor beruht auf der Schädigung des Erbgutes (DNS), das sich im Inneren einer jeden Zelle (kleinste Einheit des Lebens) befindet. Hier kann es zu Veränderungen kommen, wodurch die Zelle entweder direkt abstirbt oder die Fähigkeit verliert, sich zu teilen, so dass es zu einer raschen Überalterung und damit zum vorzeitigen Absterben der Zelle kommt. Der Tumor, der aus vielen Millionen von Zellen besteht stirbt so langsam ab und wird dann vom Körper abgebaut. Die Strahlenschädigung der DNS findet natürlich auch an gesunden Körperzellen (vor allem Blutzellen, Haut- und Schleimhautzellen) statt, weshalb es zu Nebenwirkungen bei der Bestrahlung kommen kann.
Jedoch enthalten normale Körperzellen viele Reparaturmechanismen, die Schäden am Erbgut erkennen und reparieren können. Tumorzellen dagegen besitzen eine nicht so ausgeprägte Reparaturkapazität und werden deswegen wesentlich mehr durch die Strahlung geschädigt.
Bei der Bestrahlung gutartiger Erkrankungen, wie z. B. chronisch entzündlicher Gelenkerkrankungen (Arthrosen), ist ein antientzündlicher Effekt der Strahlung für die Wirksamkeit verantwortlich. Diese Strahlung wird entweder von außen (sog. externe Strahlen- oder Teletherapie) auf die Zielregion eingestrahlt oder von innen (sog. Brachytherapie) direkt an den Tumor herangebracht.
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Behandlungsablauf
1. Erstgespräch
2. Computertomographie zur Bestrahlungsplanung
3. Erster Bestrahlungstag
4. Bestrahlungsserie
5. Abschluss der Bestrahlung
6. Nachuntersuchung
7. Anschlussheilbehandlung