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Klinikum mit Bayerischem Organspendepreis 2026 ausgezeichnet

Klinik und Transplantationsbeauftragte für Engagement im Bereich Organspende geehrt

Auf dem Foto: Dr. Jutta Weiss, Geschäftsführende Ärztin für Bayern der DSO, Dr. Christoph Fiegl, stellv. Stationsleitung der B4s1 Sabrina Stoiber, Dr. Rainer Hutka, Amtschef im Gesundheitsministerium, Anton Winghardt, Stationsleitung C5s2, Transplantationsbeauftragter Dr. Thorsten Weber, Pflegedirektor Christian Maier. Foto: DSO

Eine farbenfrohe Löwenstatue dürfen die Vertreter des Klinikums vom Empfang im Bayerischen Gesundheitsministerium mit nach Hause nehmen. Denn: Das Klinikum ist Träger des Bayerischen Organspendepreises 2026, den das Ministerium und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) an Krankenhäuser für ihr Engagement im Bereich Organspende verleihen – nach 2014 geht er in diesem Jahr zum zweiten Mal nach Passau. 

„Der Preis ist eine Wertschätzung gegenüber den Häusern sowie den Transplantationsbeauftragten dafür, dass man sich in besonderer Weise um Organspenden bemüht – wir freuen uns sehr darüber und sind stolz auf die Auszeichnung“, sagt Dr. Christoph Fiegl. Er ist Leitender Oberarzt auf der Anästhesiologischen Intensivstation (Bereich Chirurgie) und Transplantationsbeauftragter, ebenso wie seine Kollegen Oberarzt Dr. Thorsten Weber, Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie (Zusatzbezeichnung Intensivmedizin) und Oberarzt Dr. Clemens Reiter, Facharzt für Anästhesiologie (Zusatzbezeichnungen Notfallmedizin und Intensivmedizin). Gemeinsam haben sie für den Organspendeprozess interne Arbeitsabläufe etabliert, die stetig überprüft und aktualisiert werden, zusätzlich finden regelmäßig Fortbildungen statt. Auch Dr. Holger Otto, Werkleiter des Klinikums, gratuliert den Kollegen sehr herzlich zur Preisverleihung und betont die Bedeutung der Arbeit aller Transplantationsbeauftragten am Klinikum Passau: „Organspende geht uns alle an. Unsere Transplantationsbeauftragten sind das zentrale Bindeglied zwischen dem Klinikum Passau und den zuständigen Koordinierungsstellen. Ihre Hauptaufgabe ist es, den gesamten Prozess einer Organspende in einer Klinik zu kennen und wo nötig zu unterstützen. Dazu zählt auch viel Kommunikation mit den Angehörigen aber auch die Unterstützung der eigenen Kollegen, wenn eine Organspende stattfindet“, sagt er. Grundsätzlich sei bei vielen Menschen die Einstellung dazu positiv. Aber: Verbindliche, dokumentierte Entscheidungen würden jedoch zu Lebzeiten häufig nicht getroffen. „Bei über 8.000 Menschen, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warten, ist es buchstäblich lebenswichtig, sich als Klinik – aber auch als Mensch – aktiv damit zu befassen.“

In den Jahren 2024 und 2025 konnte das Klinikum Passau jeweils vier Organspenden realisieren – als sogenanntes C1-Haus eine herausragende Anzahl. Die DSO unterteilt Krankenhäuser in Kategorien – basierend auf der Ausstattung und den medizinischen Fachabteilungen der jeweiligen Klinik: A (Universitätskliniken), B (Krankenhäuser mit eigener neurochirurgischer Abteilung), C (Krankenhäuser ohne Neurochirurgie) und die Unterkategorie C1 (Krankenhäuser ohne Neurochirurgie mit mehr als 20 Intensivbetten). Zu letzterer gehört das Klinikum Passau, zusammen mit über 150 weiteren Häusern. „Als C1-Haus stehen wir mit dieser Anzahl an Organspenden in der DSO-Statistik an erster Stelle“, ist Dr. Fiegl stolz. 

In Deutschland gilt bei Organspenden die Entscheidungslösung. Das bedeutet: Eine Organentnahme nach dem Tod ist nur zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat, z. B. per Organspendeausweis oder digital im Organspenderegister, oder die Angehörigen im Sinne des mutmaßlichen Willens zustimmen. Heißt anders ausgedrückt: Niemand wird automatisch zum Spender. Laut Statistik besitzen gut 40 Prozent der Bevölkerung einen Organspendeausweis, in dem sie ihren Willen festgelegt haben. Für die Transplantationsbeauftragten bedeutet dies wiederum in vielen Fällen: „Intensive Gespräche mit Angehörigen, die sich in einer ohnehin schwierigen Situation befinden, da sie gerade das Ableben ihres Verwandter miterleben“, so Dr. Fiegl. 

Auch die Pflege ist eng in das Thema eingebunden: „Die Betreuung eines Patienten, bei dem eine Organspende möglich wird, gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben in der Intensivpflege“, weiß Christian Maier, Pflegedirektor am Klinikum. „Für Pflegekräfte endet die Fürsorge nicht mit der Tatsache, dass ein Mensch nicht mehr gerettet werden kann. Im Gegenteil: Gerade dann begleiten die Kollegen den Patienten weiterhin mit derselben Würde, Sorgfalt und Menschlichkeit.“

Gleichzeitig stehen die Pflegekräfte gemeinsam mit der Ärzteschaft den Angehörigen in einer Ausnahmesituation zur Seite. Auch für die Pflegenden selbst seien solche Situationen emotional belastend, so Maier, und sie erforderten hohe fachliche Kompetenz, Teamarbeit und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.

Intensivmediziner Dr. Christoph Fiegl bedauert: „Die Zustimmung zur Organspende ist hierzulande schlecht. Durch die Entscheidungslösung sind wir eine Insel in Europa: Fast überall sonst gilt auf dem Kontinent die Widerspruchslösung. Diese besagt: Man ist automatisch Organspender, es sei denn, man hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen“, erklärt Dr. Fiegl. „Als Resultat daraus folgt in Deutschland ein starkes Missverhältnis zwischen Warteliste und Organspenden.“ Das bezeugen die bloßen Zahlen: Bundesweit kommt es jährlich zu 900 bis 1000 Organspenden. In Diskrepanz dazu: über 8500 Menschen, die auf der Warteliste für ein Organ stehen (Stand Ende 2024: 8575). Deutschland gehört damit bei der Organspende im europäischen Vergleich weiterhin zum unteren Schlusslicht. 

Als Transplantationsbeauftragte möchten Dr. Fiegl und seine Kollegen daher für das Thema sensibilisieren: Neben der eigentlichen Organspende geht es ihnen vor allem um Aufklärung – sowohl im Pflegebereich als auch in der Bevölkerung, u.a. halten sie Vorträge in Schulen. Sie appellieren an jeden Einzelnen, sich einmal bewusst mit dem Thema auseinanderzusetzen, eine Entscheidung zu treffen und im Idealfall einen Organspendeausweis mit sich zu führen bzw. sich im Register einzutragen.